Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hallgarter Zange by Weingut Meine Freiheit – Eine Marke der PVM Private Values Media AG
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie die mietweise Überlassung von Konferenz- Bankett- und Veranstaltungsräumen des Restaurants und alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Restaurants und Hotels Hallgarter Zange nachfolgend Hotel/Restaurant genannt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels/Restaurants an den Gast/Veranstalter/Besteller zustande; diese sind die Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel/Restaurant gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
- Der Gast/Veranstalter/Besteller erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen Bestandteile und Leistungen in vollem Umfang an.
- Das Hotel/Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Restaurants zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel/Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes/Veranstalters/Bestellers 6 Monate.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels/Restaurants auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Die Verjährungspflichten gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels/Restaurants zurückzuführen sind.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
- Das Hotel/Restaurant ist verpflichtet, die vom Gast/Veranstalter/Besteller bestellten und vom Hotel/Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen bzw. die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels/Restaurants zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels/Restaurants an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließt die jeweilige Umsatzsteuer mit ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel/Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes/Veranstalters/Bestellers entsprechend anzupassen.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Für Veranstaltungen, die länger als 01:00 Uhr andauern, behält sich das Hotel/Restaurant das Recht vor, pro angefangene Stunde einen Sonderzuschlag für Personalkosten, der von der Art und dem Umfang der Veranstaltung abhängig ist, in Rechnung zu stellen.
- Rechnungen des Hotels/Restaurants sind sofort und ohne Abzug fällig.
- Wir erheben für Veranstaltungen aller Art eine Vorauszahlung in Höhe von 500,00 Euro. Trifft diese Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist das Hotel/Restaurant berechtigt vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
§ 4 Rücktritt und Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
- Das Hotel/Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, falls
— höhere Gewalt oder andere vom Hotel/Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
— Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. die Person des Veranstalters oder der Zweck der Veranstaltung, gebucht werden,
— das Hotel/Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels/Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels/Restaurants zuzurechnen ist, - Das Hotel/Restaurant hat dem Gast/Hotel/Restaurant von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel/Restaurant, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels/Restaurants.
- Bei Rücktritt des Gastes/Veranstalters ist das Hotel/Restaurant berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, sofern eine Weitervermietung der Räume nicht mehr möglich ist. Die Stornierung der Zimmerbuchung/der Veranstaltung ist in schriftlicher Form vorzunehmen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Restaurant.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Hotelaufenthalt bzw. Veranstaltungsbeginn möglich.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Hotelaufenthalt bzw. Veranstaltungsbeginn gelten folgende Stornierungsbedingungen:
– 13 bis 7 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises bzw. Veranstaltungsumsatzes
– 6 bis 2 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises bzw. Veranstaltungsumsatzes
– Ab 1 Tag vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtanreise bzw. Nichtdurchführung der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises bzw. Veranstaltungsumsatzes
Dem Gast/Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. - Das Hotel/Restaurant ist verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung der stornierten Zimmer bzw. Räumlichkeiten zu bemühen. Wird eine anderweitige Vermietung bzw. Nutzung erfolgreich vermittelt, werden die daraus erzielten Einnahmen bei der Berechnung des entstandenen Schadens angemessen berücksichtigt.
- Die allgemeinen Rücktrittsbedingungen gelten auch für die Reduzierung der Personenanzahl.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Für kurzfristige Stornierungen kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,00 Euro erhoben werden.
§ 5 Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken (eigenes Catering) zu einer Veranstaltung ist nur gestattet, wenn dies Teil des Vertrages darstellt.
§ 6 Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung mindestens 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Spätere Räumung des Zimmers hat eine zusätzliche 100%ige Rechnungsstellung zur Folge.
§ 7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Soweit der Veranstaltungsort Hotel/Restaurant für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Miet- und/oder Bereitstellungskosten werden in der Regel vor Veranstaltungsbeginn vereinbart.
- Der Veranstalter stellt das Hotel/Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Dies gilt auch für die hauseigenen technischen Einrichtungen und Anschlüsse, die dem Veranstalter während der Veranstaltungen und gemäß der getroffenen Vereinbarungen überlassen werden.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels/Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels/Restaurants gehen zu Lasten des Veranstalters, sofern das Hotel/Restaurant diese nicht zu vertreten hat.
- Störungen an den vom Hotel/Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
§ 8 Eingebrachte Gegenstände
- Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den Transport und Auf- sowie Abbau von Waren oder sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten eingebracht werden. Die Anlieferung von jeglichen Materialien hat grundsätzlich innerhalb der Geschäftszeiten und mit Terminabsprache zu erfolgen.
- Mitgeführte oder eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Räumen des Hotels/Restaurants. Das Hotel/Restaurant übernimmt bei Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels/Restaurants.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel/Restaurant ist berechtigt hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel/Restaurant abzustimmen.
- Die mitgebrachten Gegenstände durch den Veranstalter sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
§ 9 Haftung des Hotels/Restaurants
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf höchstens 3.500,00 Euro und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 Euro. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 Euro im Hotelsafe – sofern vorhanden – aufbewahrt werden.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Das Hotel/Restaurant kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (Kaution) verlangen, siehe § 3 Absatz 8.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Die Allgemeines Geschäftsbedingungen für die Hotelbuchung/den Veranstaltungsvertrag sind Bestandteil des Vertrages.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast/Veranstalter sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Hallgarter Zange in Oestrich-Winkel.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam werden oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung vom 09.09.2026
