AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hallgarter Zange by Weingut Meine Freiheit – Eine Marke der PVM Private Values Media AG

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung
    von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie die mietweise Überlassung von KonferenzBankett- und Veranstaltungsräumen des Restaurants und alle damit zusammenhängenden
    Leistungen und Lieferungen des Restaurants und Hotels Hallgarter Zange nachfolgend
    Hotel/Restaurant genannt.

    § 2 Vertragsgegenstand

  2. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels/Restaurants an den
    Gast/Veranstalter/Besteller zustande; diese sind die Vertragspartner. Hat ein Dritter für den
    Kunden bestellt, haftet er dem Hotel/Restaurant gegenüber zusammen mit dem Kunden als
    Gesamtschuldner.
  3. Der Gast/Veranstalter/Besteller erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen Bestandteile
    und Leistungen in vollem Umfang an.
  4. Das Hotel/Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist
    beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder
    grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Restaurants zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der
    Veranstalter verpflichtet, das Hotel/Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
    eines Schadens hinzuweisen.
  5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes/Veranstalters/Bestellers 6 Monate.
  6. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des
    Hotels/Restaurants auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
    positiver Vertragsverletzung. Die Verjährungspflichten gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
    einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels/Restaurants
    zurückzuführen sind.

    § 3 Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

  7. Das Hotel/Restaurant ist verpflichtet, die vom Gast/Veranstalter/Besteller bestellten und vom
    Hotel/Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen bzw. die vom Gast gebuchten Zimmer
    bereitzuhalten.
  8. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des
    Hotels/Restaurants zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
    Auslagen des Hotels/Restaurants an Dritte. Die Kaution bei Events beträgt 500,00 Euro.
  9. Die vereinbarten Preise schließt die jeweilige Umsatzsteuer mit ein. Erhöht sich durch
    gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das
    Hotel/Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung
    des Gastes/Veranstalters/Bestellers entsprechend anzupassen.
  10. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
    Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
    Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer
    und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  11. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  12. Für Veranstaltungen, die länger als 01:00 Uhr andauern, behält sich das Hotel/Restaurant das
    Recht vor, pro angefangene Stunde einen Sonderzuschlag für Personalkosten, der von der Art
    und dem Umfang der Veranstaltung abhängig ist, in Rechnung zu stellen.
  13. Rechnungen des Hotels/Restaurants sind sofort und ohne Abzug fällig.
  14. Wir erheben für Veranstaltungen aller Art eine Vorauszahlung in Höhe von 300,00 Euro. Trifft
    diese Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist das Hotel/Restaurant berechtigt vom Vertrag
    kostenfrei zurückzutreten.

    § 4 Rücktritt und Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

  15. Das Hotel/Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag
    zurückzutreten, falls
    ⎯ höhere Gewalt oder andere vom Hotel/Restaurant nicht zu vertretende Umstände die
    Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    ⎯ Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.
    die Person des Veranstalters oder der Zweck der Veranstaltung, gebucht werden,
    ⎯ das Hotel/Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
    reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels/Restaurants
    in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
    Organisationsbereich des Hotels/Restaurants zuzurechnen ist,
  16. Das Hotel/Restaurant hat dem Gast/Hotel/Restaurant von der Ausübung des Rücktrittsrechts
    unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  17. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel/Restaurant,
    außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels/Restaurants.
  18. Bei Rücktritt des Gastes/Veranstalters ist das Hotel/Restaurant berechtigt, Schadensersatz zu
    verlangen, sofern eine Weitervermietung der Räume nicht mehr möglich ist. Die Stornierung
    der Zimmerbuchung/der Veranstaltung ist in schriftlicher Form vorzunehmen. Maßgeblich für
    die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Restaurant.
  19. Der Veranstalter hat das Recht, binnen von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen
    Veranstaltungsverträge zu widerrufen. Die Widerrufspflicht beträgt 14 Tage ab dem Tag des
    Vertragsabschlusses.
  20. Wenn der Veranstalter den Vertrag widerruft, hat das Hotel/Restaurant alle Zahlungen die
    vom Veranstalter bereits vorab geleistet wurden, unverzüglich und spätestens innerhalb von
    14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages
    im Hotel/Restaurant eingegangen ist.
  21. Stornierungen ab 7-5 Tage vor der Veranstaltung durch den Besteller sind wie folgt möglich:
    ⎯ Bis 7 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 0 % des entgangenen
    Übernachtungspreises/Umsatzes
    ⎯ Bis 5 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 25 % des entgangenen
    Übernachtungspreises/Umsatzes
    ⎯ Bis 3 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 50 % des entgangenen
    Übernachtungspreises/Umsatzes
    ⎯ Bis 2 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 75 % des entgangenen
    Übernachtungspreises/Umsatzes
    ⎯ Kürzer als 24 Stunden vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 100 % des
    entgangenen Übernachtungspreises/Umsatze
  22. Die allgemeinen Rücktrittsbedingungen gelten auch für die Reduzierung der Personenanzahl.
  23. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

    § 5 Mitbringen von Speisen und Getränken

    Das Mitbringen von Speisen und Getränken (eigenes Catering) zu einer Veranstaltung ist nur gestattet,
    wenn dies Teil des Vertrages darstellt.

    § 6 Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe

  24. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
    nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  25. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
    Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  26. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
    Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers
    für dessen vertragsüberschreitende Nutzung mindestens 50% des vollen Logispreises
    (Listenpreis) in Rechnung stellen. Spätere Räumung des Zimmers hat eine zusätzliche 100%ige
    Rechnungsstellung zur Folge.

    § 7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  27. Soweit der Veranstaltungsort Hotel/Restaurant für den Veranstalter auf dessen Veranlassung
    technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in
    Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Miet- und/oder Bereitstellungskosten werden
    in der Regel vor Veranstaltungsbeginn vereinbart.
  28. Der Veranstalter stellt das Hotel/Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
    dieser Einrichtungen frei.
  29. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Dies
    gilt auch für die hauseigenen technischen Einrichtungen und Anschlüsse, die dem Veranstalter
    während der Veranstaltungen und gemäß der getroffenen Vereinbarungen überlassen
    werden.
  30. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des
    Stromnetzes des Hotels/Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die
    Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen
    Anlagen des Hotels/Restaurants gehen zu Lasten des Veranstalters, sofern das
    Hotel/Restaurant diese nicht zu vertreten hat.
  31. Störungen an den vom Hotel/Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
    Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.

    § 8 Eingebrachte Gegenstände

  32. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den Transport und
    Auf-sowie Abbau von Waren oder sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten
    eingebracht werden. Die Anlieferung von jeglichen Materialien hat grundsätzlich innerhalb der
    Geschäftszeiten und mit Terminabsprache zu erfolgen.
  33. Mitgeführte oder eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände
    befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Räumen des Hotels/Restaurants. Das
    Hotel/Restaurant übernimmt bei Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer
    bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels/Restaurants.
  34. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu
    entsprechen. Das Hotel/Restaurant ist berechtigt hierfür einen behördlichen Nachweis zu
    verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von
    Gegenständen vorher mit dem Hotel/Restaurant abzustimmen.
  35. Die mitgebrachten Gegenstände durch den Veranstalter sind nach Ende der Veranstaltung
    unverzüglich zu entfernen.

    § 9 Haftung des Hotels/Restaurants

  36. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf
    Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
    vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
    fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen
    oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
    unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das
    ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
    zu halten.
  37. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen
    Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf höchstens 3.500,00 Euro und
    abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 Euro. Geld,
    Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 Euro im
    Hotelsafe – sofern vorhanden – aufbewahrt werden.
  38. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
    Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
    Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
    Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel
    nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    § 10 Haftung des Veranstalters

  39. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
    Veranstaltungsteilnehmer, -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
    selbst verursacht werden.
  40. Das Hotel/Restaurant kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten
    (Kaution) verlangen, siehe § 3 Absatz 8.

    § 11 Schlussbestimmungen

  41. Die Allgemeines Geschäftsbedingungen für die Hotelbuchung/den Veranstaltungsvertrag sind
    Bestandteil des Vertrages.
  42. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
    Gast/Veranstalter sind unwirksam.
  43. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Hallgarter Zange in Oestrich-Winkel.
  44. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder
    ähnlichem ist ausgeschlossen.
  45. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam werden
    oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
    nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Fassung vom 21.12.2022

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