Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hallgarter Zange by Weingut Meine Freiheit – Eine Marke der PVM Private Values Media AG
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie die mietweise Überlassung von KonferenzBankett- und Veranstaltungsräumen des Restaurants und alle damit zusammenhängenden
Leistungen und Lieferungen des Restaurants und Hotels Hallgarter Zange nachfolgend
Hotel/Restaurant genannt.
§ 2 Vertragsgegenstand - Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels/Restaurants an den
Gast/Veranstalter/Besteller zustande; diese sind die Vertragspartner. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel/Restaurant gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner. - Der Gast/Veranstalter/Besteller erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen Bestandteile
und Leistungen in vollem Umfang an. - Das Hotel/Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist
beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Restaurants zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der
Veranstalter verpflichtet, das Hotel/Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines Schadens hinzuweisen. - Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes/Veranstalters/Bestellers 6 Monate.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des
Hotels/Restaurants auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung. Die Verjährungspflichten gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels/Restaurants
zurückzuführen sind.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung - Das Hotel/Restaurant ist verpflichtet, die vom Gast/Veranstalter/Besteller bestellten und vom
Hotel/Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen bzw. die vom Gast gebuchten Zimmer
bereitzuhalten. - Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des
Hotels/Restaurants zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels/Restaurants an Dritte. Die Kaution bei Events beträgt 500,00 Euro. - Die vereinbarten Preise schließt die jeweilige Umsatzsteuer mit ein. Erhöht sich durch
gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das
Hotel/Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung
des Gastes/Veranstalters/Bestellers entsprechend anzupassen. - Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer
und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. - Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Für Veranstaltungen, die länger als 01:00 Uhr andauern, behält sich das Hotel/Restaurant das
Recht vor, pro angefangene Stunde einen Sonderzuschlag für Personalkosten, der von der Art
und dem Umfang der Veranstaltung abhängig ist, in Rechnung zu stellen. - Rechnungen des Hotels/Restaurants sind sofort und ohne Abzug fällig.
- Wir erheben für Veranstaltungen aller Art eine Vorauszahlung in Höhe von 300,00 Euro. Trifft
diese Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist das Hotel/Restaurant berechtigt vom Vertrag
kostenfrei zurückzutreten.
§ 4 Rücktritt und Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht - Das Hotel/Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag
zurückzutreten, falls
⎯ höhere Gewalt oder andere vom Hotel/Restaurant nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
⎯ Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.
die Person des Veranstalters oder der Zweck der Veranstaltung, gebucht werden,
⎯ das Hotel/Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels/Restaurants
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels/Restaurants zuzurechnen ist, - Das Hotel/Restaurant hat dem Gast/Hotel/Restaurant von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. - Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel/Restaurant,
außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels/Restaurants. - Bei Rücktritt des Gastes/Veranstalters ist das Hotel/Restaurant berechtigt, Schadensersatz zu
verlangen, sofern eine Weitervermietung der Räume nicht mehr möglich ist. Die Stornierung
der Zimmerbuchung/der Veranstaltung ist in schriftlicher Form vorzunehmen. Maßgeblich für
die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Restaurant. - Der Veranstalter hat das Recht, binnen von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen
Veranstaltungsverträge zu widerrufen. Die Widerrufspflicht beträgt 14 Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses. - Wenn der Veranstalter den Vertrag widerruft, hat das Hotel/Restaurant alle Zahlungen die
vom Veranstalter bereits vorab geleistet wurden, unverzüglich und spätestens innerhalb von
14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages
im Hotel/Restaurant eingegangen ist. - Stornierungen ab 7-5 Tage vor der Veranstaltung durch den Besteller sind wie folgt möglich:
⎯ Bis 7 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 0 % des entgangenen
Übernachtungspreises/Umsatzes
⎯ Bis 5 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 25 % des entgangenen
Übernachtungspreises/Umsatzes
⎯ Bis 3 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 50 % des entgangenen
Übernachtungspreises/Umsatzes
⎯ Bis 2 Tage vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 75 % des entgangenen
Übernachtungspreises/Umsatzes
⎯ Kürzer als 24 Stunden vor Hotelaufenthalt/Veranstaltungsbeginn 100 % des
entgangenen Übernachtungspreises/Umsatze - Die allgemeinen Rücktrittsbedingungen gelten auch für die Reduzierung der Personenanzahl.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
§ 5 Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken (eigenes Catering) zu einer Veranstaltung ist nur gestattet,
wenn dies Teil des Vertrages darstellt.
§ 6 Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe - Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. - Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. - Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers
für dessen vertragsüberschreitende Nutzung mindestens 50% des vollen Logispreises
(Listenpreis) in Rechnung stellen. Spätere Räumung des Zimmers hat eine zusätzliche 100%ige
Rechnungsstellung zur Folge.
§ 7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse - Soweit der Veranstaltungsort Hotel/Restaurant für den Veranstalter auf dessen Veranlassung
technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in
Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Miet- und/oder Bereitstellungskosten werden
in der Regel vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. - Der Veranstalter stellt das Hotel/Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
dieser Einrichtungen frei. - Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Dies
gilt auch für die hauseigenen technischen Einrichtungen und Anschlüsse, die dem Veranstalter
während der Veranstaltungen und gemäß der getroffenen Vereinbarungen überlassen
werden. - Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des
Stromnetzes des Hotels/Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die
Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen
Anlagen des Hotels/Restaurants gehen zu Lasten des Veranstalters, sofern das
Hotel/Restaurant diese nicht zu vertreten hat. - Störungen an den vom Hotel/Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
§ 8 Eingebrachte Gegenstände - Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den Transport und
Auf-sowie Abbau von Waren oder sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten
eingebracht werden. Die Anlieferung von jeglichen Materialien hat grundsätzlich innerhalb der
Geschäftszeiten und mit Terminabsprache zu erfolgen. - Mitgeführte oder eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände
befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Räumen des Hotels/Restaurants. Das
Hotel/Restaurant übernimmt bei Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels/Restaurants. - Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu
entsprechen. Das Hotel/Restaurant ist berechtigt hierfür einen behördlichen Nachweis zu
verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von
Gegenständen vorher mit dem Hotel/Restaurant abzustimmen. - Die mitgebrachten Gegenstände durch den Veranstalter sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen.
§ 9 Haftung des Hotels/Restaurants - Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten. - Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf höchstens 3.500,00 Euro und
abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 Euro. Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 Euro im
Hotelsafe – sofern vorhanden – aufbewahrt werden. - Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Haftung des Veranstalters - Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer, -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
selbst verursacht werden. - Das Hotel/Restaurant kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten
(Kaution) verlangen, siehe § 3 Absatz 8.
§ 11 Schlussbestimmungen - Die Allgemeines Geschäftsbedingungen für die Hotelbuchung/den Veranstaltungsvertrag sind
Bestandteil des Vertrages. - Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Gast/Veranstalter sind unwirksam. - Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Hallgarter Zange in Oestrich-Winkel.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder
ähnlichem ist ausgeschlossen. - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam werden
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung vom 21.12.2022
